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Einreisebestimmungen

Staatsangehörige jener Länder, die am Visa Waiver Program (VWP) der USA teilnehmen - wie Deutschland, Österreich und die Schweiz - benötigen zur Einreise in die Vereinigten Staaten kein Visum, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt ein gültiger Reisepass vor.
  • Es handelt sich um eine Urlaubs-, Geschäfts- oder Transitreise, nicht um eine Reise zwecks Arbeit (bezahlt oder unbezahlt), Krankheitsbehandlung, Studium oder ähnlichem.
  • Die Anreise erfolgt mit einer regulären Flug- oder Schiffslinie.
  • Die Reise dauert nicht länger als 90 Tage.
  • Es liegt eine elektronische Einreiseerlaubnis vor.

Als Folge der Terroranschläge in den USA wurde 2008/09 das Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA, eingeführt, das die früher in Flugzeugen und auf Schiffen verteilten Einreiseformulare ablöste. Wer nun aus einem VWP-Land in die Vereinigten Staaten reisen will, ist verpflichtet, vor dem Betreten eines Transportmittels in die USA, einen elektronischen Einreiseantrag zu stellen. Aber keine Sorge, das ist weniger kompliziert, als es klingt.

Genehmigter ESTA-Antrag ist Einreisevoraussetzung

Der ESTA-Antrag kann auf der Internetpräsenz des United States Department of Homeland Security (DHS), der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde, gestellt werden. Das Formular ist mittlerweile auch auf Deutsch verfügbar. Angegeben werden müssen allerlei persönliche Daten, darunter beispielsweise auch der aktuelle oder letzte Arbeitgeber und die Namen der Eltern. Angaben zu Social-Media-Profilen sind noch optional. Verpflichtend hingegen sind die in ihrer Direktheit zum Teil etwas skurril erscheinenden Fragen zu Straftaten, Spionage- und Terroraktivitäten.

Der ESTA-Antrag muss mindestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise gestellt werden. Unabhängig von der Antragsentscheidung, werden dafür 14 Dollar fällig, die wahlweise aber ausschließlich per Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden können. Der Reisende selbst muss nicht zwangsläufig der Antragsteller sein, das kann beispielsweise auch der Arbeitgeber oder das Reisebüro übernehmen.

Vorsicht, Abzocke!

Wer in Suchmaschinen nach dem ESTA-Antrag sucht, stößt schnell auf diverse Dienstleister, deren Internetseiten der offiziellen Antragsseite mitunter zum Verwechseln ähnlich sehen. Sie tun kaum mehr, als für Sie den elektronischen Einreiseantrag zu stellen. Dafür müssen Sie aber ohnehin alle Angaben tätigen, die Sie such direkt bei der Heimatschutzbehörde angeben könnten. Für ihren "Service" verlangen die Dienstleister Gebühren von bis zu 100 Dollar. Geld, das Sie lieber in die Reise selbst investieren sollten.

Nach Antragsstellung dauert es in der Regel nur wenige Minuten oder Stunden, bis über den Einreiseantrag automatisiert entschieden wurde. Die Ablehnung oder Genehmigung wird nicht automatisch zugestellt, sondern muss online abgerufen werden. Auch wenn es keine Vorschrift ist, sollte die Einreisegenehmigung idealerweise ausgedruckt und mitgeführt werden, um mögliche Unstimmigkeiten vor Ort klären zu können. Ein genehmigter ESTA-Antrag ist zwei Jahre lang gültig. Bei der Beantragung muss das Reisedatum also noch nicht feststehen.

Gepäck mit TSA-Schloss

Auch eine elektronisch erteilte Einreisegenehmigung ist keine Garantie für die erfolgreiche Einreise in die USA. Die letzte Entscheidungshoheit liegt beim Grenzschutzbeamten, der bei der Einreise ein Foto macht, Fingerabdrücke nimmt und gegebenenfalls grundlegende Nachfragen stellt.

Ebenfalls Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 sind verschärfte Kontrollen der Gepäckstücke. Die Transport Security Administration (TSA) nimmt stichprobenartig Kontrollen vor und ist dabei auch berechtigt, Koffer und Taschen gewaltsam zu öffnen. Deshalb empfiehlt die Behörde das Gepäck nicht zu verschließen oder Gepäck mit einem speziellen TSA-Schloss zu verwenden. Diese Schlösser kann die Behörde unbeschadet mit Generalschlüsseln öffnen. Da auch Verpackungen geöffnet werden dürfen, ist es ratsam, Geschenke erst nach Ankunft zu verpacken.