Zollbestimmungen
Innerhalb der Europäischen Union
Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden, weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und keinen Beschränkungen oder Verboten der Ein- oder Durchfuhr unterliegen. Einige Einfuhrgüter müssen vorher schriftlich beim Zoll angemeldet werden.
Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr für bestimmte Warengruppen folgend aufgeführte Richtmengen.
Alkoholika | |
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Spirituosen | 10 Liter |
alkoholische Süßgetränke (sog. Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermut) | 20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Tabakwaren | |
Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak | 1 Kilogramm |
Sonstiges | |
Kaffee | 10 Kilogramm |
Kraftstoff | Tankvolumen des Fahrzeugs, zzgl. max. 20 Liter im Reservebehälter |
Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, das heißt persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.
Außerhalb der Europäischen Union
Es gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Vorrausetzungen für die Einfuhr von Waren wie im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union (siehe oben). Einfuhren aus Staaten die nicht zur EU zählen und aus Sondergebieten sind innerhalb der Folgend aufgeführten Reisefreimengen abgabenfrei.
Alkoholika | |
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Produkte mit Alkoholgehalt von mind. 22 % Vol. | 1 Liter |
oder Produkte mit Alkoholgehalt von max. 22 % Vol. | 2 Liter |
oder nicht schäumender Wein | 4 Liter |
und Bier | 16 Liter |
Tabakwaren | |
Zigaretten | 200 Stück |
oder Zigarillos | 100 Stück |
oder Zigarren | 20 Stück |
oder Rauchtabak | 250 Gramm |
Sonstiges | |
Kraftstoff | Tankvolumen des Fahrzeugs, zzgl. max. 10 Liter im Reservebehälter |
Alle anderen Waren dürfen bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro eingeführt werden. Bei Flug- bzw. Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein maximaler Warenwert von insgesamt 175 Euro. Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert nicht berücksichtigt.
Bei der Ausfuhr in Staaten die nicht zur Europäischen Union gehören, gibt es bis auf wenige Ausnahmen kaum Einschränkungen.