Zollbestimmungen
Seit dem Beitritt Polens in die Europäische Union (EU) am 1. Mai 2004 gehört Polen zur Zollunion. Alle Bürger der Europäischen Union dürfen Waren für den persönlichen Ge- und Verbrauch abgabenfrei in Mitgliedsstaaten ein- und ausführen.
Da bestimmte Waren oftmals in so großen Mengen eingeführt werden, dass eine rein private Verwendung zumindest angezweifelt werden kann, gelten für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel sogenannte Richtmengen, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren als Privatperson persönlich befördert werden. Möchten Sie größere Mengen als die Richtmengen zollfrei einführen, müssen Sie nachweisen, dass die Waren für den ausschließlich privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind.
Alkoholika | |
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Spirituosen | 10 Liter |
alkoholische Süßgetränke (sog. Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermut) | 20 Liter |
Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) | 90 Liter |
Bier | 110 Liter |
Tabakwaren | |
Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak | 1 Kilogramm |
Sonstiges | |
Kaffee | 10 Kilogramm |
Kraftstoff | Tankvolumen des Fahrzeugs, zzgl. max. 20 Liter im Reservebehälter |
Die Einfuhr von Waffen (auch Gaspistolen, Schreckschusspistolen und Tränengassprays) ist verboten.
Die Ausfuhr von Gegenständen (zum Beispiel Antiquitäten, Bücher und Kunstwerke), die aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 stammen, ist nur mit Genehmigung der polnischen Behörden erlaubt.
Wer innerhalb der Europäischen Union mit Bargeld, das einen Gesamtwert von 10.000 Euro (bei Fremdwährungen entsprechender Gegenwert) überschreitet, reist, der muss den tatsächlichen Barmittelwert auf Verlagen der Kontrolleinheiten des Zolls mündlich anzeigen.
Innerhalb der Europäischen Union findet keine Mehrwertsteuerrückerstattung Anwendung.