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Zollbestimmungen

innerhalb der Europäischen Union

Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden, weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und keinen Beschränkungen oder Verboten der Ein- oder Durchfuhr unterliegen. Einige Einfuhrgüter müssen vorher schriftlich beim Zoll angemeldet werden.

Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr für bestimmte Warengruppen folgend aufgeführte Richtmengen.

Alkoholika
Spirituosen 10 Liter
alkoholische Süßgetränke (sog. Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermut) 20 Liter
Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
Bier 110 Liter
Tabakwaren
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm
Sonstiges
Kaffee 10 Kilogramm
Kraftstoff Tankvolumen des Fahrzeugs, zzgl. max. 20 Liter im Reservebehälter

Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, das heißt persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.

außerhalb der Europäischen Union

Es gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Vorrausetzungen für die Einfuhr von Waren wie im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union (siehe oben).

Einfuhren aus Staaten die nicht zur Europäischen Union zählen und aus Sondergebieten sind innerhalb der folgend aufgeführten Reisefreigrenzen abgabenfrei.

Alkoholika
Produkte mit Alkoholgehalt von mind. 22 % Vol. 1 Liter
Produkte mit Alkoholgehalt von max. 22 % Vol. 2 Liter
nicht schäumender Wein 4 Liter
Bier 16 Liter
Tabakwaren
Zigaretten 200 Stück
Zigarillos 100 Stück
Zigarren 20 Stück
Rauchtabak 250 Gramm
Sonstiges
Kraftstoff Tankvolumen des Fahrzeugs, zzgl. max. 10 Liter im Reservebehälter

Alle anderen Waren dürfen bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro eingeführt werden. Bei Flug- bzw. Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein maximaler Warenwert von insgesamt 175 Euro. Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert nicht berücksichtigt.