Reiseversicherungen unter der Lupe (Teil II)
Reiserücktrittsversicherung
So groß die Vorfreude auch war, wer seinen Arbeitsplatz verliert, von Einbrechern heimgesucht wird, gezwungen ist ein Familienmitglied zu beerdigen oder einen Unfall erleidet, muss oder will seinen geplanten Urlaub häufig absagen. So tragisch der Auslöser auch ist, Kulanz lassen Reiseveranstalter so gut wie nie walten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann deshalb durchaus Sinn machen.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Kosten, die durch Stornierung der bereits gebuchten und versicherten Reise anfallen. Nahezu jeder Reiseveranstalter verlangt bei Absage einer Reise einen Teil des Reisepreises als Entschädigung. Je kurzfristiger der Reiserücktritt erfolgt, desto höher ist das Stornoentgelt. Wer erst wenige Tage vor Beginn des Urlaubs absagt, zahlt bis zu 90 Prozent.
Versicherungsbedingungen genau prüfen
Ganz klar: Wer sich die Stornokosten von der Versicherung erstatten lassen will, muss die Police vor Antritt der Reise und natürlich auch vor Eintreten eines Absageanlasses abschließen. In der Regel bleiben dafür bis zu 30 Tage vor Reiseantritt Zeit. Keiner muss also gleich bei der Buchung im Reisebüro auch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Das ist schon deshalb nicht empfehlenswert, weil niemand in der Kürze der Zeit die Versicherungsbedingungen erfassen und ausreichend prüfen kann.
Besser ist es, verschiedene Policen unterschiedlicher Versicherer in aller Ruhe zu Hause zu vergleichen. Nicht nur des Preises wegen, sondern auch aufgrund des durchaus variierenden Versicherungsumfangs.
Gute Reiserücktrittsversicherungen schließen einen relativ großen Risikopersonenkreis ein. Das heißt, dass die Stornokosten nicht nur übernommen werden, wenn die nahsten Angehörigen wie der Lebenspartner und die Kinder zum Reiserücktritt Anlass geben, sondern auch wenn es sich um Bruder oder Schwester, Schwiegereltern oder -kinder, Schwager oder Schwägerin sowie Neffe oder Nichte handelt. Einige Policen zahlen sogar, wenn dem Hund etwas zustößt.
Kostenerstattung nur bei gravierenden und unerwarteten Gründen
Unerlässlich ist jedoch immer, dass es sich um einen unvorhersehbaren und triftigen Grund handelt, der zur Absage der Reise führt. Doch wann ist eine Krankheit oder Verletzung gravierend genug, dass sie eine Stornierung des Urlaubs gerechtfertigt? Als Faustformel kann man sagen, dass ein Abbruch aus Krankheits- oder Unfallgründen immer dann angemessen ist, wenn die geplanten Aktivitäten auf der Reise und die gewünschte Erholung nur noch zu einem sehr geringen Teil möglich sind. Die Gründe bei Angehörigen müssen weitaus gewichtiger sein.
Sehr wichtig ist es der Versicherung den Reiserücktritt unverzüglich zu melden. Diese zahlt nämlich nur die Stornierungskosten, die zu Beginn des Ereignisses (Erkrankung, Unfall, Tot, etc.) fällig geworden wären. Entstehen durch eine verzögerte Meldung höhere Kosten, bleiben Sie auf der Differenz sitzen, weil Sie Ihrer Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten, nicht nachgekommen sind.
Mittlerweile schließen die meisten Reiserücktrittsversicherungen auch den Reiseabbruch mit ein. Sie zahlen also auch Kosten die dadurch entstehenden, dass ein bereits angetretener Urlaub abgebrochen bzw. verlängert wird. Solche Kombinationspolicen werden auch als Vollschutzbriefe bzw. Vollschutztarife bezeichnet. Alles über die Reiseabbruchversicherung erfahren Sie im dritten Teil dieser Artikelserie.
Wann ist die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Die Reiserücktrittsversicherung kann ein sinnvoller Kostenblocker sein, sie kann aber auch selbst zur Kostenfalle werden. Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss das Kosten-Nutzen-Verhältnis prüfen und sich die Frage stellen, ob sie sich den Ausfall der Reise finanziell leisten können. Wenn nicht, sichert Sie die Rücktrittsversicherung ab. Überlegen Sie sich aber gut, ob eine Police mit Selbstbeteiligung Sinn macht.
Je teurer die Reise, desto höher auch die möglichen Stornokosten, aber eben auch die Kosten für die Versicherung. Dennoch ist sie bei kostspieligen Reisen wie Kreuzfahrten empfehlenswert. Immer sinnvoll ist die Reiserücktrittsversicherung, wenn sie mit Kindern oder Senioren, also besonders anfälligen und damit risikoreichen Personen verreisen.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen und einen Vergleichsrechner für Reiserücktrittsversicherungen.