Reiseversicherungen unter der Lupe (Teil I)

Auslandsreisekrankenversicherung

publiziert am 14.11.2014 in Allgemeines | kein Kommentar

Es lässt sich über jede Reiseversicherung vortrefflich streiten, nur über die Auslandsreisekrankenversicherung nicht. Sie ist die mit Abstand wichtigste und glücklicherweise auch die günstigste Reiseversicherung. Und dennoch schenken ihr noch immer viel zu wenige Urlauber Beachtung.

Auch wenn auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte die Flagge der Europäischen Union prangt, sind Sie außerhalb Deutschlands nur nach dem gesetzlichen Standard im Urlaubsland versichert. Das gilt auch für die Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, beispielsweise mit der Türkei und Tunesien. Selten jedoch erfüllt der medizinische Standard am Urlaubsort den der Heimat. Versorgungslücken entstehen.

Krankenversicherung zahlt nur begrenzt oder gar nicht

Wird die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert, rechnen Ärzte und Krankenhäuser direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Viele jedoch akzeptieren die Karte nicht und behandeln Touristen wie Privatpatienten. Sie erhalten dann nicht nur bessere und zum Teil überflüssige Leistungen, sondern müssen die Rechnung auch selbst begleichen. Die normale Krankenversicherung erstattet jedoch nur notwendige Behandlungen und nur nach dem landesüblichen Satz. Alternativ kann man sich die Ausgaben zwar nach den deutschen Vertragssätzen erstatten lassen, die Kassen dürfen dann aber fünf bis zwölf Prozent des Gesamtbetrags als Verwaltungsgebühr einbehalten.

Weil ein Krankenhausaufenthalt meist mehrere tausend Euro kostet, kann eine Krankheit oder Verletzung im Urlaub sogar den finanziellen Ruin bedeuten. In Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel Ägypten und den USA, zahlen gesetzliche und private Krankenversicherungen gar nichts. Hier hilf nur eine Zusatzversicherung.

Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nicht nur ärztliche Behandlungen und verordnete Medikamente, häufig sind auch der Rücktransport und die Überführung im Todesfall eingeschlossen. Gerade der teure Ambulanzflug nach Hause wird von der normalen Krankenversicherung nie gezahlt. Je nach Versicherungspolice werden teilweise auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernommen.

Grundsätzlich greift die Reisekrankenversicherung nur bei unerwarteten Erkrankungen und Verletzungen. Ist absehbar oder zu befürchten, dass Sie sich am Urlaubsort in medizinische Behandlung begeben müssen, beispielweise weil Sie zu Hause seit längerem wegen akuter Schmerzen behandelt werden, zahlt die Versicherung nicht. Chronisch Erkrankte sollten zuvor ihren behandelnden Arzt konsultieren und sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reise ausstellen lassen. Für Schwangere gelten oft besondere Auflagen.

Auslandsreisekrankenversicherung schon für unter zehn Euro

Gute Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es für Einzelpersonen schon für unter zehn Euro, für Familien ab 15 Euro. Sie sind ein ganzes Jahr für beliebig viele Reisen gültig, jedoch in der Standardvariante häufig nur für Reisen mit einer Dauer von bis zu 45 Tagen am Stück. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, müssen sie eine Krankenversicherung für Langzeitreisen abschließen. Seniorentarife sind meist etwas teurer.

Wichtig ist, dass Sie vor Abschluss die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Policen, die einen Rücktransport erst bezahlen, wenn er „medizinisch notwendig“ ist, greifen nicht in jedem Krankheitsfall. Die Formulierung „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist deutlich besser. Von Versicherern, die einen Heimflug erst zahlen, wenn die Behandlung in der Klinik mehr als 14 Tage dauert, ist abzuraten.

Achten Sie auch darauf, dass der Versicherer ein gut funktionierendes Notrufsystem unterhält, das Sie im Schadensfall unterstützt. Wer sich im Ausland medizinisch behandeln lassen muss hat in der Regel keine Nerven mehr vor Ort nach einem guten Arzt zu suchen. Einige Policen schließen sogar die Übernahme von Telefonkosten ein, die durch die Kontaktaufnahme mit der Versicherung entstehen.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen und einen Vergleichsrechner für Auslandsreisekrankenversicherungen.

Die Kommentare sind geschlossen.