Kinderreisepass

Kinder benötigen ab heute ein eigenes Reisedokument

publiziert am 26.06.2012 in Allgemeines | kein Kommentar

Während bis gestern noch der Eintrag in den Reisepass der Eltern genügte, muss jedes Kind das von nun an ins Ausland reist, ein eigenes Passdokument besitzen. Die neue Passverordnung, die heute in ganz Europa in Kraft getreten ist, sieht je nach Kindsalter und Reiseziel unterschiedliche Varianten vor. So bekommen Kinder bis zwölf Jahren einen Kinderreisepass (Gebühr 13,00 Euro, Verlängerung 6,00 Euro). Ab dem zwölften Lebensjahr erhalten sie den sogenannten ePass, einen elektronischen Reisepass mit Datenchip (Gebühr mind. 37,50 Euro, sechs Jahre gültig, nicht verlängerbar). Eltern können diesen auf Wunsch auch schon früher beantragen. Der Personalausweis (Gebühr 28,80 Euro, sechs Jahre gültig, nicht verlängerbar) stellt die dritte Variante dar. Er wird Jugendlichen ab 16 Jahren ausgestellt, kann aber bei Bedarf ebenfalls früher beantragt werden. Der Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Die zuständige Stelle für die Ausstellung von Identifikations- und Reisedokumenten leistet Beratungsleistung bei der Wahl des richtigen Dokuments. Für die Beantragung muss das Kind in jedem Fall mit zur Behörde. Im Notfall können Expressbeantragungen durchgeführt werden, die allerdings erheblich teurer sind. Stellt sich erst am Flughafen heraus, dass notwendige Reisepapiere fehlen, kann die Bundespolizei einen vorläufigen Passersatz ausstellen.

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