Einreisebestimmungen
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Für die Angehörigen aller anderen Staaten gilt grundsätzlich Visumpflicht. Für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monate (90 Tage) pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.
Während Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika ihren Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen können, gilt für alle anderen visumpflichtigen Staatsangehörigen, dass das Visum vor der Einreise nach Deutschland einzuholen ist. Für die Erteilung des Einreisevisums sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es ist die Auslandsvertretung zuständig, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Der Visumantrag muss persönlich gestellt werden. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag, der zwecks kurzfristigem Deutschlandaufenthalt gestellt wird, beträgt in der Regel zwischen zwei und zehn Arbeitstage. Für ein Visum, das zum längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, ist mit einer mehrmonatigen Prüfungszeit zu rechnen. Insbesondere während der Urlaubszeit sollte der Visumantrag frühestmöglich gestellt werden, da aufgrund der steigenden Antragszahl mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Die Visumgebühr beträgt 60 Euro, Gebührenbefreiung oder -ermäßigung ist für einige Personengruppen möglich.
Ausländer dürfen nur nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.